Resiliente Wohnungsmärkte für ein wettbewerbsfähiges Europa

Hintergrund 

  1. Kurzzeitvermietungen: EU-Verordnung 2024/1028
    Bereits beschlossen: Die EU harmonisiert Registrierung, Datenerhebung und Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen über Plattformen. Ziel ist zwar nicht ein EU-weites Verbot, sondern bessere Daten für Behörden, um lokale Regeln besser kontrollieren zu können. Die Verordnung betrifft Kurzzeitunterkünfte, nicht reguläre Langzeitmietverhältnisse.
  2. Registrierungsnummern und Plattformpflichten
    Dort, wo Mitgliedstaaten Registrierungssysteme einführen, sollen Gastgeber eine Registrierungsnummer erhalten; Plattformen müssen bestimmte Daten weitergeben und die Einhaltung lokaler Anforderungen sicherstellen.
  3. European Affordable Housing Plan
    Die Kommission hat im Dezember 2025 den ersten europäischen Plan für bezahlbares Wohnen vorgestellt. Schwerpunkte sind mehr Wohnungsangebot, weniger administrative Lasten, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, private und öffentliche Investitionen sowie Maßnahmen zu Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten.
  4. Keine vollständige EU-Kompetenz für Wohnungspolitik
    Wohnungspolitik bleibt und ist grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen. Die EU begründet ihr Tätigwerden vor allem mit Binnenmarkt-, Plattform-, Daten- und Beihilfefragen.
  5. Ausgangslage laut Kommission
    Die Kommission verweist auf stark gestiegene Wohnkosten: EU-weit seien Hauspreise seit 2013 um über 60 Prozent und Durchschnittsmieten um rund 20 Prozent gestiegen; Kurzzeitvermietungen seien zwischen 2018 und 2024 um 93 Prozent gewachsen.  

TAE Bewertung und Denkansätze

Aus Sicht des Steuerzahlerbundes lautet die zentrale Frage: Braucht der ohnehin heterogene Wohnungsmarkt wirklich europäische Regulierung – oder genügen Transparenz, Datenaustausch und konsequente Anwendung bestehender lokaler Regeln?

Mehr Transparenz kann helfen, Missbrauch zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Doch der entscheidende Punkt ist: Mehr Daten schaffen noch keinen einzigen Quadratmeter neuen Wohnraum.

Aus Sicht des Steuerzahlerbundes droht die Debatte in eine falsche Richtung zu laufen. Statt die Angebotsseite zu stärken, wird immer stärker über Regulierung, Eingriffe und Einschränkungen diskutiert. Dabei zeigen zahlreiche Beispiele, wohin solche Maßnahmen führen können:

  • Mietpreisbremse in Deutschland:
    Gut gemeint als Schutz für Mieter, in der Praxis aber oft ein Investitionshemmnis. Private Vermieter ziehen sich zurück, Neubauprojekte rechnen sich schlechter. Ergebnis: weniger Angebot – und damit langfristig höhere Preise/Mieten.
  • Starre Eingriffe wie Mietendeckel (z. B. Berlin oder München):
    Kurzfristig Entlastung für einige Mieter, aber gleichzeitig ein massiver Einbruch bei Neubau und Sanierungen. Investoren weichen aus, Wohnraum veraltet oder entsteht erst gar nicht mehr.
  • Indexmieten unter politischem Druck:
    Wenn selbst vertraglich vereinbarte, inflationsgebundene Mietmodelle politisch eingeschränkt werden, steigt die Unsicherheit für Investoren. Wer heute nicht weiß, ob sich sein Investment morgen noch rechnet, baut schlicht nicht.
  • Strenge Beschränkungen bei Kurzzeitvermietungen
    (z. B. in touristischen Städten)
    :
    Werden diese pauschal eingeschränkt, entstehen zwar weniger Ferienwohnungen – aber nicht automatisch mehr bezahlbarer Wohnraum. Stattdessen weichen Angebote in den informellen Markt aus oder verschwinden ganz, während lokale Einnahmen (Steuern, Tourismus) zurückgehen.
  • Bürokratie/regulatorische Standards:
    Wenn regulatorische Anforderungen immer weiter steigen, verteuern sich Bau und Vermietung. Am Ende werden genau die Menschen ausgeschlossen, die sich weder hohe Mieten noch teure Hotels leisten können.

Der Kern des Problems: Es geht nicht primär um Verteilung, sondern um Knappheit. Europa hat kein Mietpreisproblem allein – Europa hat vor allem ein Wohnungsangebotsproblem.

Es geht um die grundsätzliche Frage:
Soll ein hochgradig heterogener Wohnungsmarkt überhaupt auf EU-Ebene reguliert werden?

Die Realität ist:

  • Wohnungsmärkte unterscheiden sich massiv zwischen ländlichen Regionen und Metropolen
  • Eigentumsquoten, Mietkulturen und rechtliche Rahmenbedingungen variieren stark zwischen Staaten wie Deutschland und Österreich
  • Lokale Gegebenheiten bestimmen Angebot und Nachfrage – nicht Brüssel

Eine einheitliche europäische Regulierung birgt daher die Gefahr von Fehlsteuerungen.

Zudem müssen zwei Märkte klar getrennt werden:

  1. Kurzzeitvermietung (Tourismus, Geschäftsreisen) – hier sind Transparenz, Registrierung, Sicherheitsstandards und faire Besteuerung sinnvoll.
  2. Langzeitvermietung (Wohnen) – hier geht es um Versorgungssicherheit, Investitionen und soziale Balance.

Wer beides vermischt, reguliert am Problem vorbei.

Für den Steuerzahlerbund gilt deshalb:

  • Eigentumsrechte und Gestaltungsfreiheit müssen gewahrt bleiben
  • Investitionssicherheit ist Voraussetzung für mehr Wohnraum
  • Regulierung muss verhältnismäßig, zielgenau und lokal angepasst sein,
    also nur regeln, was zwingend geregelt werden muss
  • Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, d.h. es liegt primär in örtlicher, regionaler und nationaler Verantwortung
  • Für alle EU-Vorhaben muss zwingend eine umfassende und transparente Gesetzesfolgenabschätzung erfolgen

 Transparenz, Digitalisierung und Datenaustausch können helfen, Marktverzerrungen zu erkennen. Aber sie dürfen nicht der Einstieg in immer neue Eingriffe werden.

Denn am Ende gilt:
Wohnraum entsteht nicht durch Regulierung – sondern durch Investitionen.
Und diese brauchen Vertrauen, Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven – keine zusätzliche Bürokratie aus Brüssel.

Brüssel/München, 7. Mai 2026

 

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