Europäischer Steuerzahlerbund (TAE) stellt Strafanzeige gegen Mitglieder der EU-Kommission 2019-2024

Europäischer Steuerzahlerbund (TAE) stellt Strafanzeige gegen EU-Kommission 2019-2024

TAE fordert eine transparente und konsequente strafrechtliche Aufarbeitung der Vergabe von EU-Mitteln

Der Europäische Steuerzahlerbund (TAE) hat am 23. Juli 2025 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München gegen die beiden ehemaligen Mitglieder der EU-Kommission Frans TIMMERMANNS, Geschäftsführender Vizepräsident und Kommissar für Klimaschutz 2019 – 2023, sowie Virginius SINKEVIČIUS, Kommissar für Umwelt und Ozeane, in der Kommission 2019 - 2024, gestellt. Die Strafanzeige und der Strafantrag richten sich vorsorglich auch gegen alle weiteren Personen, die noch im Rahmen des Verfahrens durch die Behörden ermittelt werden. Zeitgleich zur Anzeige in München wurde eine Strafanzeige bei der EU-Staatsanwaltschaft in Luxemburg eingereicht.

Warum greift der Europäische Steuerzahlerbund zu diesem drastischen Schritt? Es geht um die konsequente Aufarbeitung der Mittelvergabe der alten EU-Kommission von der Leyen I, so Steuerzahlerpräsident Michael Jäger. Laut Medienberichten steht der Vorwurf im Raum, dass die alte EU-Kommission Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) mit erheblichen Summen finanziert haben soll, ohne diese Entscheidungen transparent offenzulegen oder ausreichend zu erklären. Laut den Berichten wurde aus den Reihen der EU-Kommission heraus sogar gegen gemeinsam gefasste Interessen der Kommission lobbyiert, beispielhaft zu nennen ist das Mercosur-Abkommen. Die bezahlte Beeinflussung des Europäischen Parlaments ging scheinbar so weit, dass sogar konkrete Sätze in EU-Gesetzen untergebracht oder eine bestimmte Anzahl Europaabgeordnete lobbyiert werden sollten.

Es steht der Verdacht im Raum, dass Zahlungen illegal erfolgt sein könnten, so der Europäische Steuerzahlerbund. Wir fordern deshalb, dass staatsanwaltlich geprüft wird, ob hier gegen geltendes Recht und die Prinzipien der Transparenz und Gewaltenteilung der EU verstoßen wurde. Sollten Mittel ohne angemessene Kontrolle oder Beteiligung anderer EU-Organe erfolgt sein, wäre dies eine nicht hinnehmbare Verletzung geltenden Rechts.

Es ist ein demokratisch zutiefst befremdliches Handeln, sollten Teile der Exekutive (Kommission) versucht haben, andere Teile zu beeinflussen, insbesondere das Europäische Parlament (Legislative) – die einzige direkt gewählte EU-Institution.

Mit seiner Kritik steht der Steuerzahlerbund nicht alleine. Auch aus Österreich regt sich Widerstand. Es wurde jetzt in Österreich eine eigenständige Strafanzeige gestellt, um für eine juristische Aufarbeitung der bekannt gewordenen Vorwürfe zu sorgen.

Eingereicht und begleitet wird die Strafanzeige der Europäischen Steuerzahlerorganisation durch Rechtsanwalt Dr. Richard BEYER, der zudem wissenschaftlicher Direktor des Europäischen Instituts für Öffentliche Finanzen (European Institute for Public Finance EIPF) ist. 

Wichtig ist dem Steuerzahlerbund, klarzustellen, dass sich die Kritik nicht gegen eine Förderung von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) richtet. Das ist nicht das Thema, so Jäger. Es ist und bleibt legitim zu fordern, dass die Vergabe öffentlicher Mittel - egal ob von der EU oder national - nach klaren und transparenten Regeln erfolgt und überprüft wird, ob diese Mittel dann dem Zweck entsprechend verwendet wurden.

Was gar nicht geht, so Michael Jäger, wenn EU-Gelder genutzt werden, um gegen die Ziele der EU zu arbeiten. Deswegen begrüßen wir ausdrücklich die klare Positionierung und Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofes dazu in seinem Sonderbericht 11/2025 „Transparenz der EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen“.

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Europäische Kommission angekündigt hat, bei der Vergabe von Mitteln der EU für mehr Transparenz und Rechenschaftspflichten zu sorgen sowie klare Leitlinien und Regeln für die Zusammenarbeit mit Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) festlegen will. Auf diese Weise wird für die Zukunft sichergesellt, dass die Gelder der EU zweckgebunden eingesetzt werden und die Verwendung nicht gegen die Werte der EU verstößt.

Was aber ebenso zur Aufarbeitung gehört und vom Steuerzahlerbund gefordert wird, ist juristisch und umfassend die publik gewordenen Vorwürfe aus der Vergangenheit zu prüfen.

Es geht uns zudem auch darum, so Jäger, die generelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Amtsträger der Kommission für das Haushaltsvermögen der EU zu klären. Es darf kein rechtsfreier Raum entstehen. Denn alle Europäer sind vor dem Gesetz gleich.

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Brüssel/München, 25. Juli 2025
Rudolf G. Maier, Pressesprecher

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