Grundrechte der Steuerzahler auf EU-Ebene verankern: 10 Gebote der Steuerzahler

Anlässlich der Europawahl appelliert die Taxpayers Association of Europe (TAE) an alle Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Europäischen Parlament, den Weg der Demokratie weiterzugehen und den damit verbundenen „Wahlpakt“ mit den EU-Bürgern einzuhalten.

In diesem Kontext fordert die europäische Steuerzahlerbewegung (TAE) die Schaffung eines verfassungsrechtlichen Rahmens für die Finanzen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, der nachfolgende Grundrechte der Steuerzahler garantiert:

  1. Begrenzung der Abgabenlast
    und Ausschluss einer Doppel- oder Mehrfachbesteuerung von Einkommen durch verschiedene Länder. Steuerfreiheit des Existenzminimums! Allgemeinverständliche Steuergesetze.
    Vermeidung inflationärer, heimlicher Steuererhöhungen.
  2. Begrenzung der Staatsausgaben.
  3. EU-Verschuldungsverbot
    Verschuldung ist nur den EU-Mitgliedsstaaten gestattet.
  4. Keine Haftungsunion
    Jeder EU-Mitgliedsstaat haftet für sich alleine.
  5. Die EU darf keine eigenen Steuern erheben.
  6. Garantie einer unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle.
  7. Pflicht zur Abschätzung der Kostenauswirkungen von Gesetzen
    „Gesetzesfolgenabschätzung“
  8. Erhalt des „Einstimmigkeitsprinzips“ bei EU-Finanzentscheidungen, deren Auswirkungen die EU-Mitgliedstaaten betreffen.
  9. Effiziente öffentliche Aufgabenerfüllung, strikte Anwendung des „Subsidiaritätsprinzips“; Bürokratieabbau und Begrenzung öffentlicher Dienst.
  10. Bestrafung von Steuergeldverschwendung und Missbrauch öffentlicher Mittel.

 

Brüssel/München, 11. Januar 2024

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