TAE Aufruf: Spanischen Vorschlag zur Richtlinie über die Rechte von Plattformarbeitern ablehnen!

DRINGENDER AUFRUF AN DIE EU-MITGLIEDSTAATEN VON DER TAXPAYERS ASSOCIATION OF EUROPE, DEM FREELANCER MOVEMENT UND DER ZPP Polen – VERBAND DER UNTERNEHEMR UND ARBEITGEBER:
Ein-Personen-Unternehmen in Europa bedroht: Die Mitgliedstaaten sollten morgen den spanischen Vorschlag zur Richtlinie über die Rechte von Plattformarbeitern ablehnen.

Die vorläufige Vereinbarung zur Richtlinie über die Rechte von Plattformarbeitern gefährdet Tausende von Ein-Personen-Unternehmen, die Plattformen nutzen, um ihre Dienste anzubieten, indem sie ihre Selbstbestimmung und ihre eigenen Ziele missachtet. Wenn die Richtlinie angenommen wird, werden Ein-Personen-Unternehmen in ein Arbeitsverhältnis gezwungen, das ihre Chancen und ihre Selbstbestimmung einschränkt, ihre Dienste wann immer sie wollen über Plattformen anzubieten. Hinzukommt, dass die Schaffung der digitalen Infrastruktur behindert wird, welche damit die Digitale Transformation dieser Unternehmen massiv erschwert. Das würde die Kosten für Kleinunternehmer extrem erhöhen und ihnen die Kundengewinnung über Plattformen praktisch verwehren.

Die jetzige Vereinbarung zur Plattformarbeitsrichtlinie (Platform Work Directive -PWD) wird damit hauptsächlich die Digitalisierung von KMUs erschweren, da sie zusätzliche Hindernisse für die Nutzung digitaler Tools wie Plattformen schafft und damit die zur Kundenakquise behindert. Die Folge wäre ein eingeschränktes Wachstum für KMUs und weniger Wahlmöglichkeiten für EU-Bürger. Die vorläufige PWD-Vereinbarung ignoriert, dass viele der Plattformarbeiter, welche die Plattformen für ihre Diensten nutzen, tatsächlich KMUs oder Familienunternehmen sind, die Gefahr laufen, einen wichtigen Verkaufskanal zur Diversifizierung ihrer Konsumenten/ Kunden zu verlieren.

Die vorläufige Vereinbarung zur Plattformarbeitsrichtlinie geht insbesondere nicht auf ein zentrales Thema ein: die Besteuerung. Ein Beschäftigungsstatus bringt sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich. Ein Ein-Personen-Unternehmen, läuft durch die PWD vom Vermutungsmechanismus geschaffene Unklarheit Gefahr, gegen den eigenen Willen neu eingestuft zu werden. Die Unternehmen könnten so in die Situation geraten, in der sie mit einer Steuerbelastung konfrontiert werden, die erheblich höher ist, als sie es als Arbeitnehmer eingeplant hätten. Zudem gelten für selbständige Dienstleister deutlich unterschiedliche Steuerpflichten.

Die vorläufige Einigung zur Plattformarbeitsrichtlinie (PWD) stellt einen entscheidenden Moment in der digitalen Wirtschaft der Europäischen Union dar. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Ein-Personen-Unternehmen könnten jedoch die Auswirkungen verheerend sein. Die Unternehmen, die digitale Plattformen genutzt haben, um ihre Reichweite und Flexibilität zu erhöhen, laufen nun Gefahr, in einen Regulierungsrahmen eingebunden zu werden, der möglicherweise nicht ihren Bedürfnissen oder Ambitionen entspricht.

  1. Ein-Personen-Unternehmen könnten durch die PWD in unerwünschte Arbeitsverhältnisse gezwungen werden
    Der Kern des Problems besteht darin, dass die Richtlinie das Potenzial hat, Tausende von Ein-Personen-Unternehmen in ungewollte Arbeitsverhältnisse zu zwingen. Diese Verschiebung lässt die wesentlichen Gründe außer Acht, warum sich viele Unternehmer für Plattformarbeit entscheiden: Flexibilität und Autonomie. Durch die Vorgabe eines Beschäftigungsstatus könnten diese Personen die Fähigkeit verlieren, ihre Dienstleistungen zu ihren Bedingungen anzubieten, eine Flexibilität, die jedoch für ihr Geschäftsmodell unerlässlich ist.
  1. Durch die PWD droht eine höhere Steuerbelastung
    Ein besonders besorgniserregender Aspekt der Richtlinie ist, dass sie die steuerlichen Auswirkungen nicht angemessen berücksichtigt. Der unklare Vermutungsmechanismus innerhalb der Richtlinie könnte dazu führen, dass viele Ein-Personen-Unternehmen gegen ihren Willen umklassifiziert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Steuerpflichten von Arbeitnehmern und selbstständigen Dienstleistern könnte diese Neuklassifizierung zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen als erwartet.
  1. Die PWD belastet die Entwicklung der digitalen Infrastruktur
    Darüber hinaus stellt die Richtlinie für diese kleinen Unternehmen eine große Beeinträchtigung dar, ihre digitalen Infrastrukturen zu entwickeln. Für viele Kleinunternehmer führt diese Anforderung zu einem erheblichen Anstieg der Betriebskosten und hindert sie faktisch daran, über digitale Plattformen ihre Kunden zu erreichen. Dieser Aspekt der Richtlinie untergräbt nicht nur den Unternehmergeist, sondern schränkt auch die Möglichkeiten kleiner Unternehmen ein, in einer digitalen Wirtschaft zu konkurrieren und erfolgreich zu sein.
  1. Die PWD droht die Digitalisierung zu behindern und den Marktzugang von KMUs zu gefährden
    Zudem stellt die Richtlinie ein erhebliches Hindernis für die Digitalisierung von KMUs dar. Durch zusätzliche Komplexität und regulatorische Hürden wird ihre Fähigkeit, digitale Tools zur Kundenakquise und Servicebereitstellung zu nutzen, eingeschränkt. Diese Einschränkung könnte zu einem Rückgang des KMU-Wachstums führen und die Vielfalt der Angebote am  Markt verringern. Es ist wichtig zu verstehen, dass viele Plattformarbeiter in Wirklichkeit KMUs oder Familienunternehmen sind. Durch die vorläufige PWD-Vereinbarung besteht daher die Gefahr, dass diesen Unternehmen ein wichtige Absatzkanal  entzogen wird, um ihre Kundenbasis zu verbeitern und ihre wirtschaftliche Rentabilität aufrechtzuerhalten.

Fazit
Die vorläufige Vereinbarung zur Plattformarbeitsrichtlinie ist in ihren Bemühungen zur Regulierung der digitalen Wirtschaft zwar gut gemeint, übersieht jedoch das Bedürfnis von KMUs und Unternehmern nach Anpassungsfähigkeit und Selbstbestimmung. In seiner jetzigen Form droht es den Unternehmergeist zu ersticken, der einen Großteil der Innovation und des Wirtschaftswachstums der EU vorantreibt. Ein differenzierterer und rechtssichererer Ansatz, der die Vielfalt, der im Ökosystem der digitalen Plattformen tätigen Unternehmen anerkennt und berücksichtigt, ist zwingend erforderlich. Die Verhandlungen über die Richtlinie sollten deshalb darauf abzielen, das Wachstum und die Flexibilität, die digitale Plattformen Kleinunternehmern und Unternehmen bieten, zu unterstützen und nicht zu behindern.

 


         

 

Brüssel/München, 21.12.2023

 

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