Grundsatzpositionen der TAE zur Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union

 

Präambel
Die europäische Steuerzahlerorganisation, Taxpayers Association of Europe (TAE), sieht in der Kooperation der Mitgliedsstaaten im Rahmen der Europäischen Union (EU) die Grundlage für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Wohlstand der Bürger und Bürgerinnen sowie der Unternehmen in Europa. Angesichts der dramatischen Herausforderungen und Veränderungen, beispielhaft zu nennen sind hier die Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie, der Klimawandel, die Energieversorgungssicherheit, die neue Flüchtlingswelle aus Afrika sowie die veränderte Sicherheitslage durch den Krieg in der Ukraine, zeigt sich, dass nationale Lösungen alleine nicht mehr ausreichen, sondern globale Probleme nur in einer starken und leistungsfähigen europäischen Gemeinschaft bewältigt werden können. Aber auch die EU in ihrer heutigen Konzeption gerät mehr und mehr an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Wichtig ist es deshalb, die EU resilienter – kurz gesagt „Fit für die Zukunft“ - zu machen. Mit dem in Kraft treten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 wurde der Grundstein zur heutigen EU gelegt. Es ist höchste Zeit, dass wir uns auf diese Grundwerte besinnen und Europa im Geiste der Gründerväter jetzt weiterentwickeln: Mehr Europa, dort wo es nötig ist, und weniger Europa, dort wo es möglich ist!

 

Grundsatzpositionen
Nachfolgend wichtige Grundsatzpositionen der TAE, die einen Beitrag dazu leisten sollen, die Zukunftsfähigkeit der EU zu sichern und sie „Fit für die Zukunft“ zu machen. Diese Auflistung ist nicht als abschließend anzusehen. Sie dient vielmehr als Basis für einen offenen gesellschaftlichen Dialog über die Gestaltung der Zukunft Europas.

 

Klares Bekenntnis zum Prinzip der Marktwirtschaft

  • Subsidiarität und Eigenverantwortung
  • Technologieoffenheit / Technologieneutralität
    Keine Festlegung auf einzelne technische Lösungen, sondern nur Ziele setzen, diese müssen aber auch machbar und leistbar sein.
  • Freiheitsrechte stärken! Dazu gehören Mobilität, das Recht auf Bargeldzahlung sowie Unternehmerfreiheit.

 Wettbewerb der Standort erhalten

  • Keine weitere EU-Harmonisierung von Löhnen, Soziale Sicherungssystemen
    oder Steuern.

 

Obergrenzen der Belastbarkeit von KMU und Privatpersonen definieren und schützen

  • Wer Mindesteuern festlegt, muss zwingend auch die Obergrenze der Belastung festlegen.

Bürokratieabbau und Deregulierung

  • Die EU-Kommission hat sich für KMU das Ziel eines Bürokratieabbaus bei den Meldepflichten um 25% gesetzt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, so aber nicht ausreichend. Nötig ist vielmehr ein umfassender Bürokratieabbau in allen Bereichen, mit verpflichtender Zielfestlegung und Überprüfung. Hierzu gehört auch die Effizienzprüfung von EU-Entscheidungen („Qualitative Entlastung“).

 

Gesetzesfolgenabschätzung

  • Funktionaler und echter KMU-Test, gebunden an einen definierten und vorgegebenen Standard-Sachkatalog.

 

Reform der Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene

  • Vor einer Ausweitung der Entscheidungen per qualifizierter Mehrheit muss zunächst zwingend erst einmal eine Reform dieses Abstimmungsverfahrens erfolgen. Bisher müssen bei Mehrheitsentscheiden 55% der EU-Mitgliedsstaaten und 65% der EU-Bevölkerung zustimmen, d.h. es gibt faktisch eine Sperrminorität von 35%. Mit Ausscheiden Großbritanniens (BREXIT) haben sich die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der Südländer verschoben. Diese haben immer eine Sperrminorität in Höhe von 35%, d.h. Mehrheitsentscheidungen können nicht ohne Zustimmung der Südländer erfolgen. Dies gilt jedoch seit dem BREXIT nicht mehr für die Nordländer. Um dieser Verschiebung durch den BREXIT Rechnung zu tragen, sollte die Sperrminorität entsprechend nach unten angepasst werden.
  • Erhalt des Prinzips der Einstimmigkeit in Finanzangelegenheiten sowie bei Entscheidungen, die Auswirkungen auf die nationalen Haushalte haben. Dies gilt jedoch nicht für Entscheidungen, die elementare EU-Sicherheitsinteressen betreffen, z.B. Energieversorgung oder Verteidigungsfähigkeit der EU.

 

Keine neuen EU-Schulden und
keine Vergemeinschaftung von Schulden

  • Die Vergemeinschaftung von Schulden hebelt das Leistungsprinzip aus und schwächt das effiziente Ausgabeverhalten von Mitgliedstaaten. Das heutige System mindert den Willen zum sparsamen Umgang mit Steuergeldern und schafft falsche Anreize zur Ausweitung der Verschuldung.
  • Neue Schulden belasten künftige Generationen und schränken die Handlungsfähigkeit für die Zukunft immer weiter ein.

 

Brüssel, 29. November 2023

 

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