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TAE warnt: Urteil um die Markenrechte eines kleinen Gebäckstücks könnte Auswirkungen für die gesamte europäische Wirtschaft haben

Brüssel. Die Taxpayer Association of Europe (TAE) hat seit einiger Zeit den Fall C 409/12 verfolgt. Hinter dieser Zahl verbirgt sich ein Markenrechtsfall, der auf die gesamte europäische Wirtschaft Auswirkungen haben kann. Backaldrin kämpft in diesem Verfahren um den Erhalt der Markenrechte seines Produktes „Kornspitz“. Das jetzige Urteil bestätigte die Sorgen der TAE. Die Richter widersprachen der Rechtsprechung in Österreich und Deutschland bzw. den Stellungnahmen der Europäischen Kommission und Frankreichs, wonach auch das Verständnis der Gewerbetreibenden von einer Marke entscheidend für den Erhalt des Markenschutzes für ein Produkt ist.

In dem Vorabentscheidungsverfahren stellte der Europäischen Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Wahrnehmung der Endverbraucher für den Erhalt des Markenrechtes ausschlaggebend ist. „Folgen die nationalen Gerichte in Österreich, wo der Fall nun zur Verhandlung liegt, dem Europäischen Gerichtshof, sind die Markenrechte unzähliger europäischer Unternehmen bedroht“, warnt Steuerzahlerpräsident Rolf von Hohenhau. „Im schlimmsten Fall könnte das Markenrecht gegenüber anderen Unternehmen oder dem Einzelhandel nicht mehr geltend gemacht werden“, so Hohenhau. Gerade für mittelständische Unternehmen ist es in vielen Fällen schlicht unmöglich, die Wahrnehmung der Verbraucher nachhaltig zu beeinflussen.

Der Schutz von Marken und Ideen ist die Basis erfolgreichen unternehmerischen Handelns. Rolf von Hohenhau: „Unsere europäischen Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Markenzeichen und damit ihre Ideen und Innovationen rechtlich zuverlässig geschützt sind.“ Die Regelungen müssten klar und nachvollziehbar sein und sollten nicht von „zufälliger Wahrnehmung“ der Endverbraucher abhängen.

„Nun ist der Gesetzgeber gefragt, klare Verhältnisse für den Markenschutz zu schaffen“, erklärt von Hohenhau abschließend.

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