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Taxpayers Association of Europe

TAE warnt vor Scheitern der EU-Reformen

Steuerzahlerpräsident appelliert an die Staats- und Regierungschefs

Der Präsident der Taxpayers Association of Europe (TAE), Rolf Baron von Hohenhau, hat vor einem Fehlschlagen der Regierungskonferenz der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Nizza gewarnt.

Das Vertrauen der EU-Bürger sei bereits durch die sich ausweitende BSE-Krise und den Tiermehlskandal aufs schärfste strapaziert worden. Es sei, so der Präsident der TAE, auch auf Dauer nicht vorstellbar, dass 50 % des EU-Haushaltes alleine für den Bereich der Landwirtschaft ausgegeben würden.

Wenn der Nizza-Gipfel nun scheitern sollte, drohe ein weiterer Vertrauensverlust, der sich auch auf die Staaten in Mittel- und Osteuropa ausdehnen könne. Die EU müsse, so Rolf von Hohenhau, vor einer Erweiterung die Reform der bestehenden Strukturen und die Neuordnung der gemeinsamen Politik abgeschlossen haben. Subsidiarität und Deregulierung müssten dabei eine wesentliche Handlungsgrundlage sein. Es bestehe ansonsten die Gefahr, dass die EU-Osterweiterung auf unbestimmte Zeit verschoben werde.

Die Staats- und Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedsländer müssten in Nizza jetzt die Weichen dafür stellen, dass die EU in den nächsten fünf bis zehn Jahren in die Lage versetzt wird, bis zu 13 neue Mitglieder aufnehmen zu können.

Als vordringlichstes Reformziel mahnt die Steuerzahlerorganisation eine klare Ausweitung der Mehrheitsentscheidung, die Änderung der Stimmgewichtung im Ministerrat sowie die Reform der EU-Kommission an. Das Veto einzelner Mitgliedsländer habe in der Vergangenheit dem Allgemeininteresse der EU immer wieder geschadet und diese erpressbar gemacht.

Auch der aktuelle Vorschlag, die Anzahl der Kommissare im Zuge der EU-Erweiterung zu erhöhen, berge latent die Gefahr eines noch größeren, bürokratischeren EU-Apparates und damit einer weiter verstärkten Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit.

Die Gewaltenteilung und somit die Verantwortlichkeit in Europa müsste nun endlich klarer definiert werden.

Begrüßenswert sei, dass die Kommission vorgeschlagen hat, das Amt eines europäischen Staatsanwaltes zu schaffen, der für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zuständig sein soll. Dies müsse umgehend in einen entsprechenden Artikel des Unionsvertrages aufgenommen werden. Damit würde einer langjährigen Forderung der Taxpayers Association of Europe nachgekommen.

Um die Interessen der EU-Bürger und EU-Steuerzahler schützen zu können sei es unabdingbar, den Verfassungsvertragsentwurf um den Bereich der Finanzverfassung zu erweitern.

Die europäische Steuerzahlerbewegung Taxpayers Association of Europe (TAE) fordert deshalb die Schaffung eines verfassungsrechtlichen Rahmens für die Finanzen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, der nachfolgende Steuerzahlerrechte garantiert:

    1. Verfassungsmäßige Begrenzung der Abgabenlast und Ausschluss einer Doppel- oder Mehrfachbesteuerung von Einkommen durch verschiedene Länder

    2. Verfassungsmäßige Begrenzung der Staatsausgaben

    3. Verfassungsmäßiges Verbot der (Neu-) Verschuldung

    4. Verfassungsgarantie der Steuerfreiheit des Existenzminimums

    5. Verfassungsgarantie der öffentlichen Finanzkontrolle

    6. Verfassungsgebot allgemeinverständlicher Steuergesetze

    7. Verfassungspflicht zur Vermeidung inflationärer, heimlicher Steuererhöhungen

    8. Verfassungsgebot der Privatisierung

    9. Bestrafung der Steuergeldverschwender und Missbrauch öffentlicher Mittel

    10. Verfassungsmäßige Begrenzung des öffentlichen Dienstes

Nur eine Europäische Gemeinschaft, die die Rechte der Bürger verfassungsrechtlich schütze, werde Akzeptanz bei den Bürgern der Mitgliedsstaaten finden und gleichzeitig den Unternehmen bessere Wettbewerbschancen bieten können.

Als engagierter Europäer appelliert der Präsident der europäischen Steuerzahlerorganisation, Rolf Baron von Hohenhau, deshalb an die Staats- und Regierungschefs in Nizza, die notwendigen Reformmaßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben.

Brüssel, 1. Dezember 2000

Rudolf G. Maier, Pressesprecher

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